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Viele Landwirte wie Jagdpächter kennen das Problem, das die vermehrte Anlage von Ackerrandstreifen mit sich bringt:
Spaziergänger und andere Naturnutzer nutzen die Randstreifen, um den Hund auszuführen oder anderen Freizeitaktivtäten nachzugehen.
Häufig geschieht dies, ohne dass sich die Naturnutzer der Situation bewusst sind, dass bei frequentierten Randstreifen ein Prämienverlust für den Landwirt droht. Dieses eindringliche Verbotsschild weist den Naturnutzer darauf hin, dass es ihm ausdrücklich verboten ist, diese Flächenbereiche zu betreten oder zu befahren. Der deutlich aufgestellte Hinweis auf das Verbot kann auch von Vorteil für den Landwirt sein, wenn im Zweifelsfall Schadensersatz für zu erstattende Flächenprämie geltend gemacht werden soll.
Zusätzlich wird der Hintergrund der Umweltmaßnahme erläutert, um das Verständnis für das Verbot zu steigern.
In Jagdrevieren ergibt sich mit den Ackerrandstreifen die Situation, dass Menschen die Randstreifen als Spazierwege nutzen und in Bereiche vordringen, die dem Wild als Ruhezone dienen.
Mit der gemeinsamen Aufstellung der Schilder ergibt sich die Möglichkeit, als Jagdpächter und Landwirte zusammen einem Strang zu ziehen, um ein gemeinsames Ziel zu verfolgen.
Das Verbotsschild kommt auf einer 3mm starken Alu-Dibond Verbundplatte. Mit UV-beständigem Druck und mit sechs 4,5mm Montagebohrungen versehen.
Das Schild hat die Abmaße von ca. 20 x 30 cm (ungefähr Din A4)